DGK-Stellungnahme zur COVID-19-Impf-Priorisierung in der Kardiologie
Welches medizinische Personal sollte zuerst gegen COVID-19 geimpft werden? Um die Empfehlungen der STIKO für das Personal in herzmedizinischen Einrichtungen zu präzisieren, hat die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK) nun konkrete Vorschläge erarbeitet.
Die DGK begrüßt die aufgrund der limitierten Impfstoffverfügbarkeit von der ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut erarbeiteten Empfehlungen zur Priorisierung für eine COVID-19-Impfung.
Da die Kardiologie ein weit ausdifferenziertes Fach der Medizin darstellt, möchte sie mit dieser Stellungnahme eine Präzisierung der Einteilung des kardiologischen Personals in die von der STIKO vorgeschlagenen Priorisierungsempfehlungen vornehmen.
- Priorisierungsstufe 1: Zusätzlich zu den von der STIKO bereits in die Priorisierungsstufe 1 aufgenommenen Personengruppen (Tätigkeit in Notaufnahmen inkl. des organisierten Notfalldienstes, Intensivstationen und Chest-Pain-Units und direkte medizinische Betreuung von COVID-19-Patient/-innen) ist das Personal von der an der Notfallversorgung teilnehmenden Herzkatheterlaboren sowie Personen mit direkter Beteiligung bei der Durchführung transösophagealer Echokardiografien sowie Bronchoskopien aufgrund der extrem hohen Aerosol-Belastung der Priorisierungsstufe 1 zuzurechnen. Dies gilt für ärztliches, technisches und pflegerisches Personal und auch im Bereich der ambulanten Patientenversorgung (transösophageale Echokardiografie).
- Priorisierungsstufe 2: Einem hohen Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen ausgesetzt sind Personengruppen, die direkt bei der Durchführung von Stressechokardiografien, Spiroergometrien, Belastungs-EKG sowie Kardioversionen mit unmittelbarem und anhaltendem direktem Patientenkontakt aufgrund einer potenziell hohen Aerosolbelastung beteiligt sind. Damit sind sie der Priorisierungsstufe 2 zuzurechnen. Auch hier gilt die Einordnung sowohl für im stationären als auch im ambulanten Bereich durchgeführte Untersuchungen.
Die DGK bittet die zuständigen Sozialministerien der Länder, diese differenzierte Einteilung des medizinischen Personals hinsichtlich der Impf-Priorisierung im Bereich der Herzmedizin zu berücksichtigen.
Literatur
Pressemitteilung der DGK vom 15.01.2020