Nachrichten 12.04.2021

Herzinsuffizienz-Telemedizin: Vorfreude groß, aber noch Fragen offen

Das Herzinsuffizienz-Telemonitoring kommt in die Regelversorgung. Aber bei der Umsetzung sind noch Fragen offen. Kommen analog zum Schlaganfall Strukturkriterien für Telemedizinanbieter?

Als der Gemeinsame Bundesausschuss nach jahrelangem Gezerre am 17. Dezember 2020 beschloss, dass das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz reguläre Abrechnungsziffern erhalten soll, war der Jubel groß.

Im Spätherbst kann es wahrscheinlich losgehen

Anfang März 2021 hat dem auch das Bundesgesundheitsministerium zugestimmt. Jetzt geht es an die genaue Umsetzung und „Dotierung“ der EBM-Ziffern, ein Prozess, der im Bewertungsausschuss angesiedelt ist. „Im Moment rechnen wir damit, dass im Spätherbst endgültig mit der Einführung begonnen werden kann“, sagte Thomas Bodmer von DAK bei der DGK-Jahrestagung. Ein Start in der Fläche wäre dann im ersten Halbjahr 2022 realistisch.

Die DAK gehört zu den Krankenkassen, die sich seit Jahren für das Telemonitoring engagieren. Aktuell gibt es zwei regionale Selektivverträge für Herzinsuffizienzpatienten NYHA II-IV nach Krankenhausaufenthalt mit dem Klinikum Bad Oeynhausen und mit den Segeberger Kliniken, außerdem einen bundesweiten Vertrag zur Betreuung von Patienten mit telemedizinfähigen, kardialen Implantaten. „Die bisherigen Selektivverträge waren aus unserer Sicht nicht überzeugend, weil letztlich relativ wenige Versicherte rekrutiert wurden“, so Bodmer. Das lag unter anderem daran, dass die Krankenhäuser und die Krankenkassen Patienten für die Programme identifizierten, weniger dagegen die behandelnden niedergelassenen Ärzte.

Telemonitoring an andere Strukturen anbinden

Dies soll sich mit den telemedizinischen EBM-Ziffern ändern. Die regionalen Selektivverträge würden dann voraussichtlich gekündigt, so Bodmer. Die Rekrutierung der Patienten für die telemedizinische Betreuung im Rahmen der Regelversorgung soll künftig vor allem über den behandelnden Haus- oder Facharzt erfolgen: „Der primär behandelnde Arzt wird auch der sein, der normalerweise Änderungen des Therapieplans festlegt und umsetzt“, so Bodmer. Das Aufgabenspektrum der Telemedizinzentren ist relativ breit und kann auf die individuellen Erfordernisse abgestimmt werden. Es reicht von der Übermittelung der Vitaldaten über Schulungen bis hin zu motivationsfördernden Elementen.

Ausdrücklich warb Bodmer dafür, das Herzinsuffizienz-Telemonitoring nicht als isolierte Maßnahme zu sehen, sondern es mit anderen digitalen und nicht digitalen Versorgungsangeboten zu verzahnen. So biete der neu geschaffene §68b SGB V die Möglichkeit, dass Krankenkassen ihren Versicherten Versorgungsinnovationen anbieten. Das könnten zum Beispiel (bisher nicht existierende) digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) für Herzpatienten sein. Hier sehe er viel Potenzial für eine enge Kooperation mit kardiologischen Fachgesellschaften, so Bodmer. Vor allem aber sollte das Telemonitoring seiner Auffassung nach an das DMP-Programm Herzinsuffizienz angebunden werden.

Wie Telemedizinzentren einbinden?

Die interessante Frage ist natürlich, wie genau die künftigen Telemedizinzentren in die Herzinsuffizienz-Versorgung eingebunden werden – und wer sie betreibt bzw. wo sie sich befinden. Bodmer blieb hier vage und sprach von „größeren kardiologischen Praxen, MVZ oder sonstigen Einrichtungen.“ Prinzipiell werde ein gestuftes Vorgehen angestrebt. 

Über die telemedizinische Standardbetreuung hinaus können betreuungsintensivere Patienten demnach nach Absprache zwischen primärbehandelndem Arzt und Telemedizinzentrum eine 24/7-Betreuung erhalten. In diesem Fall übernimmt das Telemedizinzentrum Aufgaben des primär behandelnden Arztes inklusive Therapieanpassungen, wenn erforderlich.

Aber: Es gibt noch offene Fragen

Aus Sicht der DGK und deren Arbeitsgruppe Telemonitoring ergäben sich im Zusammenhang mit der konkreten Umsetzung des Herzinsuffizienz-Telemonitorings noch einige Fragen, betonten Prof. Dr. Christian Perings vom Katholischen Klinikum Lünen und PD. Dr. Martin Stockburger von den Havelland Kliniken Berlin. Vor allem sei aus seiner Sicht noch offen, wie die intersektorale Versorgung der Herzinsuffizienzpatienten adäquat abgebildet werden könne, so Stockburger. Perings ergänzte, dass die großen Studien zum Herzinsuffizienz-Telemonitoring mit spezialisierten Telemedizinzentren großer Krankenhäuser durchgeführt worden seien. Aus seiner Sicht sei es schwer darstellbar, diese Spezialisierung in der vertragsärztlichen Breite widerzuspiegeln.

Eine Überlegung geht aktuell dahin, dass zum Beispiel die DGK Telemedizinzentren anhand bestimmter Strukturkriterien, die auf die randomisierten Studien zum Herzinsuffizienz-Telemonitoring aufsetzen, zertifiziert. Bodmer zeigte sich für die DAK gegenüber einem solchen Modell prinzipiell offen, und andere Ersatzkassen sähen das ähnlich. Die Kopplung von Telemedizin an Strukturqualität wäre kein absolutes Novum: Auch die (rein stationäre) Schlaganfalltelemedizin kennt eine derartige Verknüpfung von Vergütung mit bestimmten Mindeststandards.

Literatur

Bodmer T: „Reimbursement von Telemedizin in der Herzinsuffizienztherapie“; Session „Telemedizin 2021: Von der ‚Corona-App‘ bis zur ‚Online-Sprechstunde‘“, 87. DGK-Jahrestagung 2021, 7. April 2021. 

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