Online-Artikel 30.03.2016

DGK-Präsident Prof. Kuck: Klarstellungen zur TAVI-Therapie

Die katheterbasierte Aortenklappenimplantation (TAVI) bei Aortenstenose wird immer sicherer. Je höher das Operationsrisiko der Patienten, desto stärker treten die Vorteile der TAVI-Behandlung im Vergleich zum chirurgischen Aortenklappenersatz zutage.

Das AQUA-Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen analysiert zum Zweck der verpflichtenden Qualitätssicherung regelmäßig medizinische Routinedaten. Diese Daten erlauben auch einen Vergleich von TAVI und chirurgischem Klappenersatz in Deutschland.

Der aktuelle AQUA-Qualitätsreport zeigt, dass auch 2014 - wie schon in den Jahren zuvor - wieder eine deutliche Zunahme von TAVI-Eingriffe zu verzeichnen war. Daraus geht aber auch hervor, dass diese Zunahme nicht auf Kosten einer Abnahme von chirurgischen Aortenklappen-Implantationen geht, berichtete DGK-Präsident Professor Karl-Heinz Kuck (Hamburg) auf der Auftaktpressekonferenz bei der Jahrestagung 2016 der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK) in Mannheim.

Ein falscher Eindruck

Der AQUA-Report liefert auch Informationen zur Sterblichkeit im Krankenhaus nach interventioneller und chirurgischem Aortenklappen-Implantation. Betrug die entsprechende Mortalitätsrate im Fall der TAVI-Behandlung 2013 noch 5,7 Prozent, lag sie im folgenden Jahr nur noch bei 4,2 Prozent. Für die chirurgische Therapie bei schwerer Aortenstenose wurde eine gleichbleibend niedrige Mortalität ermittelt, deren Rate 2014 bei 2,2 Prozent lag.

Diese Zahlen könnten den Eindruck erwecken, dass die TAVI im Vergleich zur Herzoperation der riskantere und mit einer doppelt so hohen Mortalität belastete Eingriff sei. Doch dieser Eindruck täuscht, betonte Kuck, da bei diesem Vergleich die unterschiedlichen Risikoprofile der Patienten nicht berücksichtigt würden. Anders als bei TAVI befinde sich das Gros der chirurgisch behandelten Patienten mit Aortenstenose im „Low-Risk“-Bereich.

Vergleich auf gleicher Risikostufe

Aufschlussreicher ist nach Ansicht Kucks eine neue Studie, in der auf Basis von AQUA-Daten für das Jahr 2013 bei allen interventionell oder chirurgisch behandelten Patienten mit Aortenstenose (n = 20,340) die Mortalität in Abhängigkeit vom Operationsrisiko analysiert worden ist. Stratifiziert anhand des logistischen EuroScores (ES) wurden diese Patienten vier Risikokategorien zugeordnet.

Nur auf der niedrigsten Risikostufe (ES < 10%) war die Mortalität nach transvasaler TAVI und operativem Aortenklappenersatz annähernd gleich (2,4 vs. 2.0 Prozent). Auf allen höheren Risikostufen war die TAVI im Vergleich mit einer jeweils signifikant niedrigeren Mortalität assoziiert. Auf der höchsten Risikostufe (ES > 30%) war der Unterschied bei der Krankenhaussterblichkeit zugunsten von TAVI besonders ausgeprägt (6,5 vs. 12,9 Prozent).

Die DGK sehe es als ihre Aufgabe an, die hohen Qualitätsstandards im Bereich der kathetergestützten Aortenklappenintervention weiterhin zu sichern und der sich rasch ändernden Datenlage anzupassen, versicherte Kuck. Mittlerweile seien 19 Zentren nach den von der DGK formulierten Qualitätskriterien zertifiziert. Nun sollen in ähnlicher Weise Qualitätskriterien und Zertifizierungen auch für Mitralklappen-Interventionen und für Katheter-Ablationen eingeführt werden.

Korrektur von G-BA-Auflagen angeregt

Die stetige kritische Überprüfung vor dem Hintergrund neuer Daten gelte, so Kuck, im Übrigen auch für Auflagen, wie sie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jüngst für Kliniken definiert hat, die TAVIs durchführen. Ihnen wird nach einer am 30. Juni 2016 endenden Übergangsfrist die Verpflichtung auferlegt, dass außer der kardiologischen zwingend auch eine herzchirurgische Abteilung vorhanden sein muss.

Nach Ansicht Kucks entsprechen solche Vorgaben jedoch nicht mehr der aktuellen Datenlage. Er verwies auf eine Analyse von Daten des AQUA-Instituts, der zufolge es hinsichtlich der Mortalität bei TAVI-Eingriffen zwischen TAVI-Zentren mit und ohne herzchirurgische Abteilung keine Unterschiede gibt. Aus Sicht der DGK sollte der G-BA daher seine Auflagen ndern und auf das obligate Vorhandensein einer Herzchirurgie verzichten.
 

Literatur

Pressekonferenz am 30. Juni 2016 auf der 82. Jahrestagung der DGK „Herz-Kreislauf-Medizin – High-Tech Medizin“, Mannheim, 30.3. – 2.4. 2016